Gibt es irgendwelche Informationen, wie auf einer Wikifarm die Rechtslage bezüglich der neuesten Possen in Sachen Neuland ist? Wie bei der DSGVO gibt es mal wieder keine klaren Informationen wie "Dienstanbieter" bei Plattformen definiert ist.
Dass Wikidot einen Uploadfilter installieren wird glaube ich kaum, das würde Geld kosten, und man hat ja nicht mal Geld für leistungsfähige Server. Möglichkeiten für Admins sämtliche Uploads vor der Veröffentlichung zu prüfen wird es auch nicht geben. Da Wikidot selbst scheinbar nicht in der EU sitzt, werden die sich nicht sonderlich darum scheren, würde ich meinen, aber gesetzt den Fall dass die Administratoren von Wikis auf einer Wikifarm nun haften, frage ich mich, wie man das wohl umsetzen sollte, bzw. ob man dann überhaupt noch ohne Risiko ein Wikidot Wiki betreiben kann. Eine Abmahnung bei DSGVO-Verstößen wäre zwar in höchstem Maße ärgerlich, aber immernoch handhabbar. Die Anwaltskanzleien von Großkonzernen haben allerdings keine Skrupel einen bis auf die Unterhose auszurauben, von daher sehe ich das wesentlich drastischer.
In Deutschland ist die Regelung ja noch recht moderat, nur werden Verstöße in der EU nach dem Recht geahndet, wo sie begangen werden, und sind EU-weit durchsetzbar. Und Webseiten begehen Verstöße wo sie aufgerufen werden, nicht da wo der Server steht oder der Admin wohnt, das heißt im Zweifel wird man in Deutschland nach französischem Recht verknackt, wenn die Regelung da schärfer ist.
Das ganze ist absolut undurchsichtig, und gerade in Bezug auf Wikidot und dessen Untätigkeit sehe ich da schwarz wenn wir als Wiki-Admins wirklich dafür verantwortlich sein sollten.
Weiß jemand mehr darüber?